Generell ist die Prüfpflicht abhängig von der Art und dem Ort der Lagerung. Handelt es sich bei der Anlage um eine unterirdische oder oberirische Anlage. Befindet sich die Anlage innerhalb oder außerhalb eines Wasserschutzgebiets (WSG).
Tankneubauten sind generell meldepflichtig. Die Prüfpflicht für unterirdische Tanks innerhalb eines WSG beträgt 2,5 Jahre. Außerhalb ist eine Prüfung nur alle 5 Jahre notwendig. Oberirische Tankanlagen sind innerhalb eines WSG ab einer Lagermenge von 5000 Litern prüfpflichtig. Außerhalb eines WSG erst ab einer Lagermenge von 10000 Litern.
Tankanlagen in Überschwemmungsgebieten müssen vor Auftrieb gesichert sein. Achtung! Nicht alle Tankanlagen eignen sich zur nächträglichen Sicherung.
Bitte rufen sie umgehend einen Fachmann und vermeiden Sie das Gerät vom Stromnetz zu trennen!
Beim Trennen des Leckwarngerätes vom Stromnetz wird auch die integrierte Vakuumpumpe deaktiviert. Dies kann zum Zusammenfallen eventuell verbauter Innenhüllen führen und verursacht hohe Kosten.