Tankstilllegung / Außerbetriebnahme
Nach aktueller Rechtslage wird zwischen vorübergehender und endgültiger Außerbetriebnahme unterschieden.
Außerbetriebnahme von Tankanlagen
Erd- / Kellertanks werden gereinigt und entgast. Sämtliche ölführenden Leitungen werden entleert und verschlossen oder demontiert.
Stilllegung
Bei der Stilllegung wird anlog zur Außerbetriebnahme verfahren, jedoch erfolgt hier anschließend die Demontage oder Verfüllung des Lagerbehäters. Ein Lagerbehäter kann nur dann im Erdreich verbleiben, wenn dies keine Brandschutz-, Explosionsschutz- oder Standsicherheitsbestimmungen verletzt.
Jegliche Stilllegung oder Außerbetriebnahme ist aus gründen des Umweltschutzes von einem Sachverständigen zu bescheinigen.